Donnerstag, 21.09.2023

14:30 - 16:00

Raum Q111

W10

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Perspektiven und Kontroversen

Moderation: C. Kaiser, Wolfenbüttel

Mehrere Gründe sprechen für einen Workshop zum PUEG. Zum einen sind SGB- XI-Reformen insbesondere für Mitglieder der Sektion IV bedeutsam und diskussionswürdig. Zum anderen wird an diesem aktuellen Beispiel deutlich, was es mit einem der sog. Beteiligungsverfahren auf sich hat, wo die Möglichkeiten und Grenzen einer Fachgesellschaft wie der DGGG in dieser Hinsicht liegen. Als Anstöße der Diskussion sind zwei kurze Beiträge vorgesehen.

Anna Sarah Richter: Das PUEG aus Sicht des Deutschen Vereins. Der Beitrag erläuert Prozess und Ergebnis der Gesetzgebung aus verbandlicher Perspektive.

Kirsten Aner: Das PUEG aus Sicht der Sozialen Altenarbeit. Der Beitrag diskutiert das Vorhaben aus der Perspektive der kommunalen sozialen Altenhilfe unter besonderer Berücksichtigung der hier angesiedelten Sozialen Altenarbeit.

 
Das PUEG aus Sicht des Deutschen Vereins
W10-1 

A. S. Richter; Berlin

In der vergangenen Legislaturperiode haben sich die politischen Bemühungen mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) auf die Stärkung der professionell Pflegenden konzentriert, sichtbar insbesondere an der Einführung der tarifgebundenen Entlohnung und des Personalbemessungsinstruments in der stationären Langzeitpflege – wobei die Wirkung beider Instrumente noch offen ist. In der aktuellen Legislatur soll nun insbesondere der häusliche Bereich gestärkt werden. Gleichzeitig steht die Sicherung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung auf der Agenda, deren finanzielle Lage sich mit den Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Coronapandemie zusätzlich verschärft hat. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sollen Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörige verbessert und die finanzielle Lage der der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden. Der Deutsche Verein begrüßt diese Zielsetzung in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Verbände, kritisiert aber – wie ebenfalls eine große Mehrheit – die Umsetzung als nicht ausreichend angesichts der bestehenden Herausforderungen. Im Beitrag wird der Gesetzgebungsprozess vom Referentenentwurf bis zur Verabschiedung am 26.05.2023 erläutert, in dem zentrale Regelungen im Kabinett gestrichen, nach den Verbändeanhörungen und im parlamentarischen Verfahren jedoch wieder aufgenommen wurden. Außerdem werden einzelne Regelungen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Praxis näher beleuchtet und im Verhältnis zu den in der Fachwelt diskutierten Regelungsvorschlägen eingeordnet.

 
Das PUEG aus Sicht der Sozialen Altenarbeit
W10-2 

K. Aner; Kassel

Das PUEG stellt eine Reform der Pflegeversicherung nach SGB XI dar. Sie soll u.a. die häusliche Pflege stärken. Mit diesem Ziel werden zum 1. Januar 2024 sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.

Der Beitrag betrachtet die Reform aus einer anderen Perspektive: Gem. §71 SGB XII ist das übergeordnete Ziel der in den Kommunen angesiedelten sozialen Altenhilfe, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Zu fragen wäre, ob das PUEG die kommunalen Entscheidungsträger und die Soziale Altenarbeit in den Städten und Gemeinden diesem Ziel näher oder ferner bringt. Diskutiert werden könnte etwa, ob Sozialarbeiter/-innen die Kritik von Sozialverbänden am PUEG aufgreifen und vor Ort die "volle Solidarität" mit den Pflegebedürftigen organisieren könnten, die im Gesetzentwurf nur behauptet wurde.

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